03.02.2010
BUND Meldung ist falsch
Gülle ist hochwertiger Wirtschaftsdünger der Landwirtschaft
BUND-Meldung ist sachlich falsch, irreführend, Ruf schädigend und gefährdet den dörflichen Frieden in Sachsen Der Sächsische Landesbauernverband e.V. (SLB) weist die vom BUND Sachsen e.V. veröffentlichte pauschale, sachlich falsche und rein populistisch motivierte Verunglimpfung der Nutzung von Gülle als Wirtschaftsdünger auf das Schärfste zurück. Der SLB und seine Mitgliedsbetriebe behalten sich rechtliche Schritte im Sinne von Unterlassungsklagen und Anzeigen wegen übler Nachrede vor. Der SLB bezieht sich auf eine Pressemitteilung vom 3. Februar 2010 des BUND Sachsen e.V. mit Sitz in Chemnitz, in dem dieser Landeigentümer und Verpächter landwirtschaftlicher Flächen aufruft, den Pächtern das Ausbringen von Gülle zu untersagen bzw. ihre Flächen mittels Kündigung der Pachtverträge zu entziehen. Mit derart pauschalen Anschuldigungen verlässt der auch vom Steuerzahler finanzierte gemeinnützige BUND Sachsen e.V. den Boden der Rechtsstaatlichkeit. Wirtschaftsdünger sind Düngemittel und unterliegen strengen düngerechtlichen Vorgaben. Werden sie im landwirtschaftlichen Betrieb eingesetzt, sind in Deutschland die Vorgaben der Düngeverordnung mit Regelungen unter anderem zu Ausbringungsmengen und –zeiten einzuhalten. Die Düngeverordnung verlangt unter anderem eine Deklaration der Nährstoffgehalte und regelt auch das Abgeben von Wirtschaftsdüngern an andere Landwirtschaftsbetriebe. Die Einhaltung der Düngeverordnung wird seitens des Staates ständig überwacht und kontrolliert. Eventuelle Verstöße führen zu staatlichen Sanktionen. Der BUND unterstellt somit dem Staat indirekt, dass dieser seiner Kontrollpflicht nicht nachkomme. Sächsische Landwirte sind engagierte Unternehmer, die ihre nach dem Bau-, Immissionsschutz- und Düngerecht genehmigten Produktionsstätten im Sinne der Kreislaufwirtschaft nachhaltig mit Blick auf künftige Generationen betreiben. Hierzu zählt auch der Einsatz von Wirtschaftsdüngern tierischer Herkunft wie vor allem Gülle, Jauche und Mist. Zu den pflanzlichen Substanzen zählen unter anderem Futterreste und sonstige Pflanzenrückstände. Auch Gärreste aus der Biogaserzeugung zählen ebenso zu den Wirtschaftsdüngern. Jahrhunderte lang war der Stallmist die Grundlage der Nährstoffergänzung und der Erhaltung der Bodenfruchtbarkeit. Die Bedeutung veränderte sich mit dem Fortschritt der Technik und der Naturwissenschaften, d.h. die Umstellung von Fest- auf Flüssigmistverfahren. Die Rückführung organischer Substanz in den Boden als Nahrung für die Bodenlebewesen und als Ausgangsstoff für die Humusbildung ist von allergrößter Bedeutung. Gerade hier schließt sich der landwirtschaftliche Kreislauf nach dem Nährstoffentzug durch die Ernte. Dem Boden werden mit dem Wirtschaftsdünger wichtige Pflanzennährstoffe wieder zugeführt. Alle Wirtschaftsdünger sind Mehrnährstoffdünger. Die Ergebnisse von Nährstoffanalysen (z.B. bei Gülle- und Bodenuntersuchungen) bieten dem Landwirt wichtige Informationen für die optimale Ausnutzung der Düngewirkung und den umweltschonenden Einsatz von Wirtschaftsdüngern. Der Stickstoffgehalt der organischen Dünger setzt sich aus einem schnell verfügbaren mineralischen Teil (im wesentlichen NH4-N) und einem langsamer verfügbaren organisch gebundenem Teil zusammen. Die Pflanzenverfügbarkeit des organisch gebundenen Stickstoffs folgt der Reihe: Gülle > Stallmist > Kompost. Neben den Hauptnährstoffen Stickstoff, Phosphor und Kalium beinhalten die organischen Dünger auch erhebliche Mengen an Calcium, Magnesium und Spurennährstoffe. Letztlich bleibt offen, wessen Interessen der BUND Sachsen e.V., namentlich Landesvorsitzender Hans-Udo Weiland, tatsächlich vertritt.
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