12.02.2010
Sächsische Milcherzeuger für 2 Cent verkauft
Mit großem Unverständnis hat Sachsens Bauernpräsident Wolfgang Vogel in einer Presseerklärung die Mehrheitsentscheidung des Bundesrates vom 12.02.2010 zur Zusammenlegung der beiden Handelsgebiete für Milchquoten in Deutschland zur Kenntnis nehmen müssen. „Der Bundesrat hat die ostdeutschen und somit auch die sächsischen Milcherzeuger für 2 Cent verkauft“ so Präsident Vogel entrüstet. Bezogen auf den letzten Quotenhandelstermin vom 02.11.2009 stünden beim künftigem Quotenhandel theoretische Kostenerleichterungen für westdeutsche Milchviehhalter von 2 Cent pro kg Milch deutliche Mehrkosten für die ostdeutschen Milchbauern von 7 Cent pro kg gegenüber. Zudem würde die Zusammenlegung der beiden Quotenhandelsgebiete vermutlich zu einem Anstieg der Quotenpreise führen und dies 4 Jahre vor dem Ende der Quotenregelung. Ostdeutsche Landwirte würden daher durch die Zusammenlegung gleich doppelt benachteiligt. Sowohl Sachsens Bauernpräsident Wolfgang Vogel als auch der sächsische Staatsminister Frank Kupfer haben die Zusammenlegung der Handelsgebiete stets vehement abgelehnt. „Jede Entscheidung, die zwangsläufig zu einer Erhöhung der Produktionskosten in Sachsen führt, ist politisch abzulehnen. Die ohnehin schwierige wirtschaftliche Situation der ostdeutschen und so auch der sächsischen Milchbauern duldet keine weitere Kostenbelastung“, so Vogel. Nun ist Bundesagrarministerin Aigner gefragt. Das Bundeslandwirtschaftsministerium hatte im Januar diesen Jahres erklärt, die beiden Handelsgebiete für Milchquoten nicht ohne Zustimmung der ostdeutschen Bundesländer zusammenzulegen. „Wir werden ihre Arbeit auch daran messen, ob sie zu ihrer Zusage steht“ so Präsident Vogel. Hintergrund: Die 29. Milchquotenbörse am 02.11.2009 brachte folgende Ergebnisse. Der Handelspreis für den Übertragungsbereich Ost lag bei 11 Cent je Kilogramm. Für das Übertragungsgebiet West wurde ein Handelspreis von 20 Cent je Kilogramm errechnet. Bei einer gesamtdeutschen Börse hätte der Quotenpreis 18 Cent je Kilogramm betragen. Im Bundesrat am 12.02.2010 haben dem Vernehmen nach die 10 alten Bundesländer für eine Zusammenlegung der Quotenhandelsgebiete ab April 2010 gestimmt und die 5 neuen Bundesländer sowie Berlin dagegen.
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