Deutscher Bauerntag


26.02.2010

Weitere Befristung statt Entfristung beim Agrardiesel

Das Bundesfinanzministerium (BMF) hat den Referentenentwurf für ein Gesetz zur Änderung des Energiesteuer- und des Stromgesetzes vorgelegt. Darin wurde eine Verlängerung der Aussetzung von Selbstbehalt und Obergrenze um drei Jahre vorgesehen.
Die lediglich befristete und nicht dauerhafte Aufhebung begründet das BMF damit, dass bis 2012 eine Harmonisierung der Besteuerung von Agrardiesel auf europäischer Ebene erreicht werden soll. Dies ist aber unwahrscheinlich, da ein einstimmiges Votum aller 27 Mitgliedsstaaten erforderlich wäre.
Der Entwurf entspricht in keiner Weise den politischen Zusagen des vergangenen Jahres.
Die Abgeordneten des Bundestages sind aufgerufen, eine entsprechende Korrektur des Gesetzentwurfs vorzunehmen.
Wir möchten deshalb alle Landwirte ansprechen, bei Gesprächen mit den
Bundestagsabgeordneten ihr Unverständnis über die geplante Befristung bei der Agrardieselbesteuerung zum Ausdruck zu bringen.
Nicht nachvollziehbar ist auch, dass der Referentenentwurf die Wettbewerbsnachteile der deutschen Landwirte im Vergleich zu anderen EU-Mitgliedsstaaten durch die höhere Besteuerung des Agrardiesels einräumt.
Der Berufsstand wird sich weiterhin für eine Reduzierung des Dieselsteuersatzes einsetzen.

DBV - aktuelle Meldungen