23.08.2018

SLB-Präsident Vogel äußert sich zu „Dürrehilfen“ aus Bundesmitteln




Dresden. Mit Spannung wurden die gestrigen Worte der Bundesministerin für Ernährung und Landwirtschaft, Julia Klöckner, erwartet. Die Reaktion des Sächsischen Landesbauernverbandes fiel allerdings ernüchternd aus.
Zwar wurde von Witterungsereignissen von „nationalem Ausmaß“ gesprochen, die eine Voraussetzung für die Freigabe von Bundesgeldern bedingt, jedoch reichen die freigegebenen 150 bis 170 Millionen Euro bei Weitem nicht aus. Bundesministerin Julia Klöckner sieht auch die Länder in der Pflicht, einen Beitrag zur Unterstützung der Landwirtschaftsbetriebe zu leisten.
SLB Präsident Wolfgang Vogel sieht die Lage kritisch: „Einerseits ist es gut, dass uns die Bundesregierung finanziell unterstützt – es ist ein Schritt in die richtige Richtung. Andererseits wissen wir nicht, ob die zugestandenen Gelder ausreichen, eventuell müssen auf Bundesebene Nachverhandlungen folgen. Zusätzlich sind wir im Freistaat Sachsen an die Richtlinie „Krisen und Notstände (KuN/2015)“ gebunden.“ Die Kritik hier: die Grundlage zur finanziellen Unterstützung ist ein gesamtbetrieblicher Verlust von mindestens 30%. In einem diversifizierten Landwirtschaftsbetrieb, zum Beispiel bestehend aus Ackerbau und Tierhaltung mit anliegender Biogasanlage werden alle innerbetrieblich erfassten Erträge für die Berechnung zu Hilfe genommen. Problematisch ist z.B. die Anrechnung der Erlöse aus Viehverkäufen aufgrund fehlender Futtergrundlage auf das Betriebsergebnis und damit auf die Berechnung des betrieblichen Verlustes. Damit werden gerade diejenigen Betriebe benachteiligt, die eine finanzielle Hilfe am Dringendsten benötigen. Auch gibt es derzeit noch keine eindeutige Definition der Begrifflichkeiten „Betroffenheit“ und „Bedürftigkeit“. Am Montag, 27. August 2018 wird in einer Bund-Länder-Konferenz die weitere Vorgehensweise besprochen.
Der SLB appelliert nun an den Freistaat Sachsen die Richtlinie „Krisen und Notstände“ so anzupassen, dass alle bedürftigen Landwirtschaftsbetriebe eine schnelle finanzielle
Unterstützung erhalten können – wohlwissend, dass dies nicht die Futtermittelknappheit der Tierhalter beseitigen wird.


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