21.09.2018

Licht und Schatten im heutigen Bundesrat - SLB kritisiert die Entscheidung zur Ferkelkastration, begrüßt aber gleichzeitig das Bekenntnis zur Risikoausgleichsrücklage


Der deutsche Bundesrat hatte heute viele Entscheidungen zu treffen. Der Antrag aus Bayern zur Verlängerung der Übergangsfrist um zwei Jahre für das betäubungslose Kastrieren von Ferkeln wurde abgelehnt. „Die nicht zu umgehende Übergangslösung wurde erneut durch die Verweigerungshaltung einiger weniger Bundesländer verantwortungslos verhindert“, so der Präsident des Sächsischen Landes-bauernverbandes Wolfgang Vogel in seiner Kritik. Da es bis heute keine praktikable Lösung wie auch zugelassene Schmerzmittel zur Betäubung in Deutschland gibt, wird zunehmend den sächsischen Ferkelerzeugern die Existenz entzogen und parallel dem Import dänischer und niederländischer Ferkel Tür und Tor geöffnet. „Wieso braucht es noch mehr Zeit in Deutschland für die Zulassung geeigneter Tierarzneimittel, die schon längt anderorts in Europa angewendet werden. Auch das versteht kein Schwein!“, so der Präsident, „und führt letztlich auch zur Politikverdrossenheit bei uns Bauern.“
Die gute Nachricht ist, die steuerfreie Risikoausgleichsrücklage für uns Landwirte soll nun endlich kommen. Der Sächsische Landesbauernverband setzt sich seit längerem für eine solche Rücklagenbildung ein. Auf Grund der enormen Ernteausfälle in diesem Jahr reichen die bisher zur Verfügung gestellten Instrumente nicht aus, um die Schäden zu kompensieren. „Es ist wichtig, dass wir Landwirte eine Möglichkeit zur Verfügung gestellt bekommen, um eine betriebseigene Krisenreserve zu bilden“, so SLB-Präsident Wolfgang Vogel. Die steuerfreie Risikoausgleichsrücklage wirkt mit einer Verschiebung der Gewinne in die Zukunft – und das rechtsformunabhängig. Die bisherige Glättung wird gerade diesem Anspruch nicht gerecht und schon gar nicht in juristischen Personen. Nun geht es an eine möglichst unbürokratische Umsetzung.





„Die Vernunft der Bundesregierung vorausgesetzt hieße das, zu bildenden Rücklagen in die Bilanzen der Betriebe einzustellen und nicht der fiskalischen Doktrin auf einem gesonderten Sperrkonto zu unterwerfen. Letzteres würde jede Akzeptanz unserer Landwirte vermissen lassen und den heutigen Beschluss ad absurdum führen“, so Vogel zu den heutigen Bundesratsbeschlüssen.




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