05.11.2020

PM: Grundwassermessstellen müssen verlässliche Daten liefern - Landwirten drohen Ernte- und Einkommensverluste

Die Düngeverordnung des Bundes schreibt in §13 für Gebiete, in denen Grundwasserkörper schlechter als in gutem ökologischen Zustand oder gutem ökologischen Potential gemäß Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) sind, weitergehende Auflagen zum Grundwasserschutz vor. Diese sogenannten roten Gebiete der Nitrat-Kulisse entsprechen laut WRRL Grundwasserkörpern im schlechteren chemischen Zustand. Grundlage für die Ausweisung der roten Gebiete in Sachsen sind die ermittelten Nitratwerte aus dem vorhandenen Grundwassermessstellennetz. Ab 1. Januar 2021 verschärfen sich in Gebieten mit erhöhten Nitratwerten im Grundwasser (Schwellenwertüberschreitungen nach Grundwasserverordnung) ab 50 Milligramm je Liter bzw. 37,5 Milligramm je Liter mit steigender Tendenz, d.h. in roten Gebieten, die Vorgaben für die Düngung auf landwirtschaftlichen Flächen deutlich. Die Aufwandmenge ist beispielsweise auf 80 Prozent des Bedarfes der jeweiligen Kultur zu reduzieren. Als eine Folge davon wird die Nahrungsweizenproduktion in diesen Regionen nicht mehr möglich sein, da die erforderlichen Qualitäten, insbesondere der Eiweißgehalt, nicht mehr erreicht werden. Im Freistaat Sachsen sind davon nach der letzten Binnendifferenzierung aus dem Jahr 2019 reichlich 170.000 von 900.000 Hektar, also fast jeder fünfte Hektar landwirtschaftlich genutzter Flächen betroffen.

„Angesichts dieser düsteren Prognosen für die zukünftige Wettbewerbsfähigkeit unsere sächsischen Landwirte sahen wir uns gezwungen, aktiv zu handeln. Unter anderem hatten wir große Zweifel an der korrekten Datenerhebung mittels des vorhandenen Messstellennetzes im Freistaat Sachsen und gaben Anfang Februar ein eigenes Gutachten zur Überprüfung der Messtechnik in Auftrag“, sagt Torsten Krawczyk, Präsident des Sächsischen Landesbauernverbandes e. V. (SLB). Die Ergebnisse des Gutachtens zur „Fachlichen Evaluierung der nitratbelasteten Gebiete nach § 1 der Sächsischen Düngerechtsverordnung hinsichtlich Konsistenz und Plausibilität der messstellenbezogenen und hydrochemischen Daten des Grundwassers“ der bundesweit für die entsprechende Expertise anerkannten HYDOR Consult GmbH liegen nun vor und untermauern das Misstrauen der sächsischen Landwirte.

Auf Grundlage der bereitgestellten Daten durch das Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie wurden bei 115 Messstellen gravierende bauliche Mängel, bei 16 eine gänzlich fehlende und bei weiteren 80 eine nicht nachprüfbare Funktionsfähigkeit, bei 18 keine und weiteren 57 eine nicht bewertbare Repräsentanz gutachterlich festgestellt. Im Ergebnis stufte der Gutachter 127 von 173 der untersuchten Messstellen in der Gesamtbewertung, das entspricht 73 Prozent, als „ungeeignet“, 18 als „eingeschränkt geeignet“, weitere 21 als „nicht bewertbar“ und nur 7 Messstellen als „geeignet“ ein.

„Für uns verschlechtert sich die Lage akut“, sagt Gerhard Förster, Vorstandsvorsitzender der Agrargenossenschaft „Unteres Sächsisches Elbtal" Kreinitz eG und blickt mit großer Skepsis in das kommende Jahr. „Trotz gesetzlich eingehaltener Nitratwerte im Grundwasser des Wasserversorgers Riesa von derzeit 27,5 Milligramm je Liter, dürfen wir als landwirtschaftlicher Betrieb im roten Gebiet ab Januar 2021 nur 80 Prozent des Bedarfs unserer Pflanzen düngen. Wenn das so kommt, dann rechnen wir als Betrieb mit einem Einkommensverlust in Höhe von 206 Euro je Hektar gegenüber den Jahren 2015 bis 2019 beziehungsweise 339 Euro je Hektar gegenüber dem Zeitraum 2013 bis 2017. Ganz abgesehen vom einhergehenden Humusabbau und der Entwertung unseren landwirtschaftlichen Flächen.“

SLB-Präsident Krawczyk appellierte an die Politik, die aufgezeigten Mängel an den Messstellen schrittweise in den kommenden zwei Jahren zu beheben und dafür endlich die notwendigen finanziellen Mittel seitens des Freistaates bereitzustellen. „Hier liegen zwangsläufig Versäumnisse in der Wartung und Überprüfung des vorhandenen Messstellennetzes vor, deren Messergebnisse zum Nachteil der Landbewirtschaftung führen“, betont Krawczyk und fordert für jeden betroffenen Betrieb im roten Gebiet mindestens 100 Euro Entschädigung für die daraus entstehenden Wirtschaftseinschränkungen pro Hektar und Jahr. „Zudem wird der Verband ab kommendem Jahr klagewillige Mitgliedsbetriebe auch unter dem Gesichtspunkt der Erlangung von Rechtssicherheit unterstützen“, ergänzt der Bauernpräsident.


Hintergrund

Die Europäische Union hat im Dezember 1991 die Richtlinie 91/676/EWG zum Schutz der Gewässer vor Verunreinigung durch Nitrat aus landwirtschaftlichen Quellen beschlossen. Demnach müssen alle EU-Länder ihre Gewässer überwachen und jene bestimmen, die durch erhöhte Nitratgehalte belastet sind. Des Weiteren müssen sie Aktionsprogramme aufstellen, um die gesetzlich vorgegebenen Nitratwerte einzuhalten. In Deutschland ist die Düngeverordnung der wesentliche Bestandteil des nationalen Aktionsprogramms zur Umsetzung der o.g. Richtlinie. Zum 1. Mai 2020 trat daher eine novellierte Düngeverordnung in Kraft. Die zusätzlichen Maßnahmen ab Januar 2021 sollen zur Absenkung erhöhter Nitratgehalte im Grundwasser beitragen. Dazu steht der Verband bereits jetzt im regelmäßigen, gemeinsamen Austausch mit Politik und Behörden.


Pressekontakt:

Diana Henke
Referentin für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
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