01.12.2020

Wie weiter mit den „roten Gebieten“? SLB und LsV im Gespräch mit Ministerpräsident Kretschmer.

Im Anschluss der gemeinsamen Demonstration des Sächsischen Landesbauernverbandes e. V. (SLB) und der Bewegung „Land schafft Verbindung“ (LsV) Sachsen fand auf Initiative des SLB ein Gespräch mit Ministerpräsident Michael Kretschmer in der Sächsischen Staatskanzlei statt. Dabei legten SLB-Präsident Krawczyk und Paul Kompe (LsV) ihre Zweifel an der bundeseinheitlichen Umsetzung der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Ausweisung von mit Nitrat belasteten und eutrophierten Gebieten (AVV Gebietsausweisung – AVV GeA) 2020 in Sachsen dar. Wissenschaftlich begleitet durch das Gutachten des SLB, erarbeitet von Dr. Hannappel, Geschäftsführer der HYDOR Consult GmbH in Berlin, wurde festgestellt, dass die Regelungen in der AVV GeA 2020 in entscheidenden fachlichen Details sehr unscharf sind und damit erheblichen Interpretationsspielraum bei der Auslegung durch die Behörden in den Ländern lassen. Genau dies sollte jedoch durch die bundeseinheitlich anzuwendende Verwaltungsvorschrift mit dem Erlass von „Vorgaben zur einheitlichen Ausweisung von mit Nitrat belasteten und eutrophierten Gebieten“ vermieden werden.

Danach haben sich die sogenannten „roten Gebiete“ in nachstehenden Bundesländern gegenüber der Erstausweisung wie folgt verändert:
• in Baden-Württemberg von 9 auf 1,5 Prozent der Landesfläche,
• in Schleswig-Holstein von 50 auf 10 Prozent der Landesfläche,
• in Thüringen von 19,4 auf 5,4 Prozent der Landesfläche,
• in Sachsen-Anhalt auf 5,8 Prozent der Landesfläche und
• in Brandenburg auf 1,8 Prozent der Landesfläche.

In Sachsen wurden bei der Erstausweisung rund 170.000 Hektar zum „roten Gebiet“ erklärt. Nach nunmehr bekannt gewordenen Informationen sollen es im nächsten Jahr circa 130.000 Hektar, also 14,5 Prozent der Landesfläche sein.

Wie der SLB im Gespräch mit Ministerpräsident Kretschmer betonte, fand die Berücksichtigung des mikrobiellen Nitratabbaus bei der Ausweisung der „roten Gebiete“ keinerlei Beachtung:

„Vereinzelte Untersuchungen belegen, dass in der ungesättigten Zone unterhalb des durchwurzelten Bodenbereichs noch ein nennenswerter Nitratabbau stattfinden kann. Solche Gebiete können bei der Ausweisung des Denitrifikationsvermögens einbezogen werden, wenn aufgrund ausreichender Datengrundlagen eine regionale Ausdifferenzierung vorgenommen werden kann, “ so Dr. Hannapel, der vom SLB beauftragte Gutachter.

Dieser Punkt hat eine enorme Bedeutung auf die resultierende Größe der räumlichen Belastungskulisse, da der Nitratabbau in der ungesättigten Zone bis zu 100 Prozent betragen kann und dies gerade in den ostdeutschen Trockenregionen auch oft zutrifft. Aktuelle Untersuchungen in Lößböden der Magdeburger Börde bestätigten das. Im Freistaat Sachsen hingegen bleibt die Frage, ob der mikrobielle Nitratabbau berücksichtigt wurde, bis heute ungeklärt.

Ein weiterer Punkt ist die notwendige Messstellendichte. Hier legt nach Ansicht des Gutachters die zuständige Behörde die Anforderung falsch aus, nämlich auf die Landesfläche und nicht auf die jeweilige Fläche der Grundwasserkörper.

SLB-Präsident Torsten Krawczyk forderte daher, die bundesweit einheitlich anzuwendende AVV GeA (2020) auch im Freistaat analog zu den genannten Bundesländern zur Anwendung zu bringen. Hierzu ist die Expertise von Dr. Hannappel seitens der Staatsregierung zu nutzen. Noch sind vier Wochen Zeit.

Ministerpräsident Kretschmer sicherte eine umgehende Überprüfung der aufgezeigten Mängel bei der Umsetzung der AVV GeA (2020) in Sachsen zu. Das Gutachten des SLB muss jetzt Arbeitsgrundlage sein. Die AVV gilt in Deutschland einheitlich. Dies muss auch für die Umsetzung in den Ländern gelten. Hier müssen wir gemeinsam mit den Verbänden ran.

Pressekontakt:
Diana Henke
Referentin für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
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