16.12.2020
PM: Niemand muss auf Weihnachtsgans und Silvesterkarpfen aus Sachsen verzichten!
Der erneute Lockdown mit einhergehenden Schließungen von großen Einkaufszentren und fast allen Läden im Einzelhandel hat zahlreiche Verbraucher kurz vor den Festtagen verunsichert. Zumindest haben seitdem zahlreiche Anfragen zur Direktvermarktung regionaler Produkte die beiden berufsständischen Verbände – Sächsischer Landesbauernverband e. V. sowie Sächsischer Landesfischereiverband e. V. – erreicht.
Daher möchten beide Verbände noch einmal ausdrücklich darauf verweisen, dass Hofläden, Direktvermarkter oder mobile Verkaufsstände mit Lebensmitteln direkt vom Erzeuger zur Grundversorgung des täglichen Bedarfs gehören und auch weiterhin geöffnet bleiben. Die Kundenbeschränkungen pro Quadratmeter in Geschäften gelten gemäß der sächsischer Corona-Schutz-Verordnung vom 11. Dezember 2020. Die zulässige Höchstzahl an Kunden, die gleichzeitig anwesend sein dürfen, ist im Eingangsbereich bekannt zu geben. Ebenso ist das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung sowie die Abstandsregelung Pflicht. Somit wird sichergestellt, dass zu den Feiertagen niemand auf seine Weihnachtsgans und den Silvesterkarpfen aus sächsischer Produktion verzichten muss. Pressekontakt: Diana Henke Referentin für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit Telefon: +49 351 262536-19 Mobil: +49 172 3535262 E-Mail: diana.henke@slb-dresden.de
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