01.01.2021
PM: Forderungen von uns Landwirten zur Inkraftsetzung der Sächsische Düngerechtsverordnung – SächsDüReVO
Mit dem heutigen Tag ist die Sächsische Düngerechtsverordnung in Kraft gesetzt. Noch am 21. Dezember 2020 abends fand kurz vor Weihnachten ein Gespräch von führenden Vertretern des Sächsischen Landesbauernverbandes e. V., der Bewegung Land schafft Verbindung Sachsen e. V., dem Familienbetriebe Land und Forst Sachsen und Thüringen e. V. mit Sachsens Landwirtschaftsminister Günther statt. Anlass war das in Kraft setzen der Sächsischen Düngerechtsverordnung (SächsDüReVO) auf Grundlage der AVVGeA zu Jahresbeginn 2021.
„Mit der Veröffentlichung der künftigen Nitratkulisse Anfang Dezember wurden wir Landwirte vor vollendete Tatsachen gestellt und die Chance zu einer konstruktiven Zusammenarbeit vertan“, sagte Torsten Krawczyk, Präsident des Sächsischen Landesbauernverbandes, kurz vor dem Termin. „Obwohl wir als landwirtschaftliche Interessenvertreter bereits frühzeitig das Gespräch suchten, fand entgegen anderslautender Lippenbekenntnisse kein Dialog oder Austausch zwischen dem zuständigen Ministerium, deren nachgeordneten Behörden und uns statt. Diese fehlende Transparenz während und mangelnde Einbeziehung des Berufsstandes in das Gesetzgebungsverfahren ist eine große Enttäuschung und trug nicht unwesentlich zur jetzigen Nichtakzeptanz der Sächsischen Düngerechtsverordnung unter uns Landwirten bei,“ betonte SLB-Präsident Krawczyk. „Da wir aber ab dem 1. Januar 2021 mit der sächsischen Düngerechtsverordnung arbeiten müssen, ist der Gesprächsbedarf weiterhin enorm und die Suche nach einer politischen, notfalls auch juristischen Lösung, unsere dringlichste Aufgabe. Daher hatten wir uns zur Teilnahme an dem Gesprächsangebot entschlossen und folgende Forderungen an den Minister gestellt,“ erklärte Krawczyk. Die berufsständischen Verbände fordern umgehend: 1. die Benennung aller Grundwassermessstellen, die für eine Ausweisung von mit Nitrat belasteten Gebieten ursächlich sind, 2. die Bereitstellung aller erforderlichen Daten, ggfs. auch nach dem Umweltinformationsgesetz (UIG), die im Rahmen einer gutachterlichen Aktualisierung und juristischen Bewertung sachsenweit und einzelbetrieblich notwendig sind, 3. die Einbeziehung einzelbetrieblicher Daten zu Stickstoffzufuhr und Stickstoffabfuhr bei der Ermittlung der Stickstoffsalden gemäß § 8, Anlage 4 Abs. 3 S. 4 AVV für eine gesicherte und verursachergerechtere Gebietsausweisung, 4. die Spezifizierung des Modells AGRUM DE gemäß dem Sächsischen Entschließungsantrag „Änderungen und Entschließung zur Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Ausweisung von mit Nitrat belasteten und eutrophierten Gebieten (AVV Gebietsausweisung - AVV GeA)“ und 5. eine zeitnahe Evaluierung der SächsDüReVO bis spätestens 30.06.2021. Unsere Mitglieder des Sächsischen Landesbauernverbandes e. V. erwiesen sich in den letzten Jahren durch ihre Aktivitäten bei vielen Klima- und Umweltmaßnahmen als starke Partner der Gesellschaft. Somit nahm Sachsens Landwirtschaft bisher stets eine Vorreiterposition beim Klima- und Umweltschutz in Deutschland ein. Pressekontakt: Diana Henke Referentin für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit Telefon: +49 351 262536-19 Mobil: +49 172 3535262 E-Mail: diana.henke@slb-dresden.de
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