27.01.2021
Öffnung von Großhandelsbetrieben für Land- und Forstwirte in Sachsen
Derzeit treffen bei uns vermehrt Beschwerden von Mitgliedsunternehmen ein, denen aufgrund fehlender Gewerbeanmeldungen der Einkauf von betriebsnotwendigen Materialien der Verkauf seitens des Großhandel verweigert wurde. Dazu hat uns das Sächsische Staatsministerium für Energie, Klimaschutz, Umwelt und Landwirtschaft nun folgende Informationen übermittelt: Der Großhandel darf ausschließlich für Gewerbetreibende sowie für Land- und Forstwirte öffnen.
Sollten demnach unsere Mitgliedsunternehmen beim Einkauf auf Verweigerungshaltungen des Handels stoßen, wäre das Mitführen und Vorweisen der beiliegenden Anlage und eines der aufgeführten Dokumente wie folgt ratsam: Als Nachweis gelten der Betriebsprämienbescheid 2020, eine aktuelle Bestätigung der Mitgliedschaft in der Tierseuchenkasse, ein aktueller Steuerbescheid über die Erzielung entsprechender Einkünfte oder andere geeignete Unterlagen in Verbindung mit einem Personaldokument.
DBV - aktuelle Meldungen
16.04.2024
11.04.2024
10.04.2024
08.04.2024
26.03.2024
22.03.2024
22.03.2024
22.03.2024
20.03.2024
20.03.2024
15.03.2024 |