30.01.2021

Sächsische Düngerechtsverordnung: Über 150 Betriebe wollen Klagen

Die neue Sächsische Düngerechtsverordnung ist zum Jahreswechsel in Kraft getreten und das entgegen der Akzeptanz sächsischer Landwirte. Aus diesem Grund starteten die drei Verbände, Sächsischer Landesbauernverband e. V. (SLB), Land schafft Verbindung Sachsen e. V. (LsV Sachsen) und Familienbetriebe Land und Forst Sachsen und Thüringen e. V., Anfang Januar eine Umfrage unter ihren betroffenen Landwirten in den roten Gebieten, sich an einem Klageverfahren gegen die Umsetzung der Sächsische Düngerechtsverordnung zu beteiligen. Mit großem Zuspruch, wie sich jetzt zeigt.

„Wir sind nicht gegen die Sächsische Düngerechtsverordnung im Allgemeinen. Im Gegenteil, wir düngen mit Blick auf die Umwelt von jeher bedarfsgerecht und nur so viel, wie die jeweilige Kulturpflanze benötigt“, sagt Tobias Pelz, Vizepräsident des Sächsischen Landesbauernverbandes e.V. und ergänzt:

„Wir akzeptieren aber nicht, dass unsere Wettbewerbsfähigkeit infolge auferlegter düngerechtlicher Vorschriften leidet und wir für zu hohe Nitratwerte im Grundwasser bestraft werden, deren Verursacher wir nicht sind. Zumal der gesamte Prozess bis zum Inkrafttreten der Sächsischen Düngerechtsverordnung durch fehlende Transparenz, mangelnde behördliche Zusammenarbeit und Missachtung unserer beruflichen Erfahrungen gekennzeichnet war.“

Dr. Hartwig Kübler, Vorstandsvorsitzender Familienbetriebe Land und Forst e. V., sieht ebenfalls stärker das Verursacherprinzip im Fokus, „denn es kann nicht sein, dass heutige Landwirte, die mit modernster Technik arbeiten, für Vorgänge bestraft werden, die 30 Jahre zurück liegen. Ohne nach rechts und links zu schauen, wer als Verursacher tatsächlich in Frage kommt.“

Die sächsischen Landwirte zeigen Einigkeit – und sind bereit für den Weg vor die Gerichte.

So zeigt die Anfang des Jahres gestartete Umfrage unter allen betroffenen Mitgliedsbetrieben in den drei Verbänden, sich an einem Klageverfahren gegen die Umsetzung der Sächsische Düngerechtsverordnung zu beteiligen zu wollen, mittlerweile sehr hohen Zuspruch.

„Binnen weniger Tage haben fast die Hälfte der in den roten Gebieten liegenden Betriebe ihre Bereitschaft zur Beteiligung an einem Klageverfahren geäußert. Das zeigt, wie dringend hier Handlungsbedarf besteht“, betont SLB-Vizepräsident Pelz. „Es geht bei dem Thema aber nicht um einen höheren Gewinn, sondern schlichtweg um die Existenz von landwirtschaftlichen Betrieben, deren Familien und den Erhalt unserer Böden“, fügt LsV-Vorsitzender Paul Kompe hinzu.

„Gemeinsam sind wir stark!“ – Mit diesem Credo fanden daher die sächsischen Landwirte im vergangenen Jahr zueinander und werden jetzt von den drei Verbänden auf dem Weg zum Klageverfahren intensiv vorbereitet, unterstützt und begleitet.

Hintergrund:

Die neue Sächsische Düngerechtsverordnung ist zum Jahreswechsel in Kraft Dabei wurden die Möglichkeiten der Gebietsausweisung nach der Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Ausweisung von mit Nitrat belasteten und eutrophierten Gebieten (AVV Gebietsausweisung – AVV GeA) zur Ausweisung der „Roten Gebiete“ völlig unzureichend genutzt. Unter Einbeziehung von 496 Grundwassermessstellen in Sachsen sind jetzt 130.609 Hektar, also 14,5 Prozent der landwirtschaftlichen Fläche, von den Bewirtschaftungseinschränkungen der Sächsische Düngerechtsverordnung betroffen. Die daraus resultierenden wirtschaftlichen und finanziellen Einbußen für eine Vielzahl betroffener Unternehmen sind nicht hinnehmbar.

Das sächsische Grundwassermessstellennetz war bereits 2020 Gegenstand eines vom SLB beauftragten Gutachtens und bescheinigte ihm einen äußerst mangelhaften Zustand. Darin heißt es: „Auf Grundlage der bereitgestellten Daten durch das Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie (LfULG) wurden bei 115 Messstellen des damaligen „roten Gebietes“ gravierende bauliche Mängel, bei 16 eine gänzlich fehlende und bei weiteren 80 eine nicht nachprüfbare Funktionsfähigkeit, bei 18 keine und weiteren 57 eine nicht bewertbare Repräsentanz gutachterlich festgestellt. Im Ergebnis stufte der Gutachter 127 von 173 der untersuchten Messstellen in der Gesamtbewertung, das entspricht 73 Prozent, als „ungeeignet“, 18 als „eingeschränkt geeignet“, weitere 21 als „nicht bewertbar“ und nur 7 Messstellen als „geeignet“ ein.“ Das LfULG wies diese Kritik am sächsischen Grundwassermessstellennetz vehement zurück, obwohl es noch im laufenden Verfahren auf die eigene fehlerhafte ausgelieferte Datenlage verwies, ohne jedoch jemals eine Korrektur nachzuliefern. Im Anschluss bemängelte die Behörde jedoch, dass das Gutachten nicht den tatsächlichen Zustand der Messstellen widerspiegele und daher aufgrund der gewählten Methodik aus fachlicher Sicht nicht haltbar sei. Darüber hinaus umfasse der in das Gutachten einbezogene Datenbestand, laut Aussage des LfULG, nicht alle zu den Messstellen verfügbaren Informationen, obwohl diese vom SLB und dem Gutachter angefordert waren.



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