SLB Logo
  • © Canva
01.06.2026

Ab sofort können Betriebe einen Antrag auf Soforthilfe stellen

Insgesamt stehen 200 Millionen Euro zur Verfügung - Rentenbank informiert über Konditionen

Landwirtschaftliche Unternehmen können ab sofort einen Antrag auf ein zinsverbilligtes Darlehen bei der Landwirtschaftlichen Rentenbank stellen. Bis zu einer Kredithöhe von 50.000 Euro je Betrieb ist kein gesonderter Nachweis des Liquiditätsbedarfs erforderlich. Höhere Darlehensbeträge können durch höhere Bedarfe begründet werden. Das Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH) hatte die Liquiditätshilfen von insgesamt 200 Millionen Euro gemeinsam mit der Rentenbank auf den Weg gebracht, um krisenbedingte Kosten abzufedern und Betriebe angesichts stark gestiegener Energie-, Diesel- und Düngemittelpreise zu entlasten. 

Die Rentenbank vergibt den Kredit nicht direkt, sondern über den vom Kreditnehmer gewählten Finanzierungspartner. Sofern dieser eine Gebühr für die Bearbeitung des Förderkredits vereinnahmt, ist diese auf 1 Prozent der Kreditsumme (höchstens 1.250 Euro) begrenzt. Die Rentenbank erhebt keine Bearbeitungsgebühren. Sie zahlt die Kredite zu 100 Prozent an den Finanzierungspartner aus. Die Laufzeit ist bis zu drei Jahre. Außerplanmäßige Rückzahlungen sind für die Dauer der Sollzinsbindung nicht zulässig. Gesetzliche Kündigungsrechte bleiben hiervon unberührt.

Über das Sofortprogramm und die aktuellen Konditionen informiert die Landwirtschaftliche Rentenbank immer aktuell auf ihrer Website. Es gelten die Allgemeinen Kreditbedingungen Endkreditnehmer (AKB-EKN) in der bei Antragstellung gültigen Fassung. Die Mittel sind für betriebliche Zwecke zu verwenden. 

Der Deutsche Bauernverband (DBV) bewertet die Öffnung des Liquiditätssicherungsprogramms grundsätzlich positiv, weist jedoch zugleich darauf hin, dass Liquiditätskredite lediglich kurzfristige Hilfen darstellen und strukturelle Probleme der Betriebe nicht lösen können. Präsident Joachim Rukwied fordert daher weitergehende politische Entlastungen sowie die zügige Umsetzung struktureller Maßnahmen, insbesondere einer steuerlichen Risikorücklage. Diese Einschätzung teilt der Sächsische Landesbauernverband e.V. ausdrücklich.

Ansprechpartner
© fotografieren24

Diana Henke

Hauptgeschäftsführerin
Telefon0351 262536 19
Mobil0172 3535262