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26.08.2026

DBV-Erfolg: Minister nimmt Kürzung der Direktzahlungen für 2027 zurück

Landwirten stehen nun sogar 800 Millionen Euro mehr als bislang zur Verfügung

Eine wichtige Forderung des Deutschen Bauernverbandes e.V. (DBV) ist durchgesetzt: Das Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH) hat den Gesetzentwurf zur Begrenzung der GAP-Direktzahlungen für das Jahr 2027 zurückgezogen. Stattdessen soll der EU-rechtlich verfügbare und im geltenden GAP-Strategieplan verankerte Spielraum vollständig genutzt werden. Damit stehen den landwirtschaftlichen Betrieben Mittel in Höhe von 4,916 Milliarden Euro zur Verfügung.

Noch am 11. August 2026 hatte der DBV in seiner Stellungnahme zum Referentenentwurf des Ministeriums deutlich kritisiert, dass die Direktzahlungen auf rund 4,375 Milliarden Euro begrenzt werden sollten. Der DBV, die Landesbauernverbände und viele weitere Agrarverbände hatten unmissverständlich deutlich gemacht, dass die Deutschland zugewiesenen Mittel nicht mit Verweis auf noch offene Verhandlungen zum Mehrjährigen Finanzrahmen und zur GAP ab 2028 zurückgehalten werden dürfen. 

Wenige Tage später folgte die politische Kehrtwende. „Die Dürre-Krise fordert eine konsequente Unterstützung der landwirtschaftlichen Betriebe. Wenn Ernten schlechter ausfallen und gleichzeitig Kosten steigen, brauchen die Betriebe Planungssicherheit und Stabilität“, so Bundeslandwirtschaftsminister Alois Rainer (CSU) in einer Pressemitteilung am 18. August. Gleichzeitig kündigte er an, die vorgesehene Gesetzgebungsverfahren zur Begrenzung der Direktzahlungen nicht weiterzuverfolgen. 

Diskussion um Finanzierung noch nicht abgeschlossen

Die Entscheidung des BMLEH wird nun zu einer weiteren fachpolitischen Debatte führen. Durch das Auslaufen der bisherigen Umschichtungsregelung von Mitteln zwischen der 1. Säule und der 2. Säule stehen nun für 2027 sogar rund 737 Millionen Euro mehr Direktzahlungen zur Verfügung als für 2026. Angesichts eines bestimmten, daraus folgenden Anpassungsbedarfs bei den Einheitsbeträgen beziehungsweise Prämien im GAP-Strategieplan ist noch offen, wie diese Mittel innerhalb der 1. Säule praktisch eingesetzt werden. Hierzu zählen insbesondere die GAP-Basisprämie, die Umverteilungsprämie für die ersten Hektare, die Ökoregelungen und die gekoppelten Tierprämien. Eine Ausnahme stellt die Junglandwirteprämie dar, deren Mittel im GAP-Budget für Deutschland bei rund 148 Millionen Euro gedeckelt sind.

Der DBV vertritt die Auffassung, dass die zusätzlichen Mittel für 2027 vorrangig zur Einkommensstabilisierung der landwirtschaftlichen Betriebe eingesetzt werden sollten. (kno)

 

Ansprechpartner
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Andreas Jahnel

Referatsleiter Acker- und Pflanzenbau, Erneuerbare Energien und Nachwachsende Rohstoffe, Agrarförderung, Ökolandbau, Umwelt
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