Der Sächsische Landesbauernverband e.V. (SLB) begrüßt die heutige Entscheidung des Bundesrates, den Wolf ins Bundesjagdgesetz aufzunehmen und damit den Herdenschutz zu stärken. Der Bundestag hatte dem Gesetz bereits am 5. März zugestimmt. „Das ist ein längst überfälliger Schritt, der endlich Rechtssicherheit und Klarheit für Nutztierhalter und alle anderen Beteiligten bringt. Konflikte zwischen Weidetierhaltung und Wolfspopulation können so praktisch und zielgerichtet gelöst werden“, sagt SLB-Vizepräsident Gunther Zschommler. Allein in Sachsen wurden im vergangenen Jahr 431 Tiere, vor allem Schafe und Ziegen, von Wölfen gerissen.
Das geänderte Gesetz sieht vor, dass der Wolf in der Zeit vom 1. Juli bis zum 31. Oktober regulär gejagt werden darf, um Bestände zu regulieren. Zudem erlaubt es, dass einzelne Wölfe, die trotz Herdenschutzmaßnahmen Nutztiere reißen und damit wirtschaftliche Schäden verursachen, auch ohne Genehmigung und außerhalb der Jagdzeit geschossen werden können. „Wir müssen zur Normalität zurückfinden. Der Wolf ist Teil unseres Ökosystems und nicht vom Aussterben bedroht. Er gehört ebenso wie andere Nutz-, Haus- und Wildtiere zu unserer Kulturlandschaft“, sagt Gunther Zschommler.
Der SLB fordert nun eine unverzügliche Erstellung der vorgesehenen Managementpläne. Nur so kann die zeitnahe Regulation der Wolfsbestände auf Landesebene erfolgen. Gleichzeitig ruft die berufsständische Interessenvertretung der Landwirtschaft dazu auf, auch unabhängig von einer zu erwartenden Entschädigung wirklich jedes Rissereignis den zuständigen Stellen zu melden. Nur mit einer lückenlosen Datengrundlage können Verwaltung und Politik gezielt agieren.
Der Deutsche Bauernverband (DBV) hat auf europäischer und Bundesebene, ebenso wie der Sächsische Landesbauernverband e.V., seit Langem auf die drängenden Probleme und den Handlungsbedarf beim Umgang mit dem Wolf aufmerksam gemacht. In zahlreichen gemeinsamen Veranstaltungen mit dem Sächsischen Schaf- und Ziegenzuchtverband e.V., dem Landesverband Pferdesport Sachsen e.V., dem Pferdezuchtverband Sachsen-Thüringen e.V., dem Landesverband landwirtschaftliche Wildhalter des Freistaates Sachsen e.V. sowie dem Landesjagdverband Sachsen e.V. und in Positionspapieren machte man deutlich, dass eine klare rechtliche Regelung die Voraussetzung für den Fortbestand einer tiergerechten und wirtschaftlich tragfähigen Weidetierhaltung ist.
