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18.06.2026

EU schafft neuen Rechtsrahmen für moderne Pflanzenzüchtung

Chancen für Innovation, aber weiter offene Fragen bei Patenten und Marktkonzentration in der Pflanzenzüchtung

Mit der Zustimmung des Europäischen Parlaments zur Verordnung über Neue Genomische Techniken (NGT) am 17. Juni 2026 ist ein wichtiger Schritt für die Zukunft der Pflanzenzüchtung in Europa erreicht. Nach jahrelangen Diskussionen erhalten Züchtungsunternehmen, Landwirte und Forschungseinrichtungen nun mehr Rechtssicherheit beim Einsatz moderner Züchtungsmethoden.

Hintergrund ist ein Urteil des Europäischen Gerichtshofes aus dem Jahr 2018. Damals wurde entschieden, dass Pflanzen, die mit neuen Verfahren der Genomeditierung – etwa mittels CRISPR/Cas – erzeugt werden, grundsätzlich unter das bestehende Gentechnikrecht fallen. Wissenschaft und Züchtungsbranche kritisierten diese pauschale Einstufung, da mit den neuen Methoden auch Pflanzen entwickelt werden können, die sich nicht von solchen unterscheiden, die auf natürlichem Wege oder durch klassische Züchtung entstanden sind.

Die nun beschlossene Verordnung trägt diesem Umstand Rechnung. Künftig wird zwischen verschiedenen Kategorien von NGT-Pflanzen unterschieden. Pflanzen der Kategorie NGT1, deren genetische Veränderungen auch durch natürliche Prozesse oder konventionelle Züchtungsverfahren entstehen könnten, sollen von vielen der bislang geltenden aufwendigen Zulassungs- und Regulierungsverfahren ausgenommen werden. Ziel ist es, Innovationen in der Pflanzenzüchtung zu ermöglichen und gleichzeitig ein hohes Sicherheitsniveau zu gewährleisten.

Für die Landwirtschaft eröffnet dies neue Möglichkeiten. Angesichts zunehmender Wetterextreme, neuer Schaderreger und steigender Anforderungen an Ressourceneffizienz können moderne Züchtungsmethoden dazu beitragen, Pflanzen schneller an veränderte Bedingungen anzupassen. Eigenschaften wie Trockenheitsverträglichkeit, Krankheitsresistenzen oder eine effizientere Nährstoffnutzung könnten künftig gezielter in neue Sorten eingebracht werden.

Der Deutsche Bauernverband begrüßt die neue Regelung grundsätzlich. Aus Sicht des Berufsstandes ist es wichtig, dass Landwirte Zugang zu innovativen Züchtungsfortschritten erhalten, um die Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Landwirtschaft zu sichern. Gleichzeitig weist der Bauernverband darauf hin, dass die Frage der Patentierung weiterhin kritisch begleitet werden muss. Insbesondere dürfen neue Züchtungsmethoden nicht dazu führen, dass wenige Unternehmen weitreichende Exklusivrechte auf Pflanzenmerkmale erhalten und dadurch die Vielfalt im Züchtungssektor eingeschränkt wird. Zur Pressemeldung

Mit dem Votum des Europäischen Parlaments ist das Gesetzgebungsverfahren abgeschlossen. Die neuen Regelungen sollen nach einer Übergangsphase von zwei Jahren in Kraft treten. In dieser Zeit werden die notwendigen Durchführungsbestimmungen erarbeitet und in den Mitgliedstaaten umgesetzt.

Einordnung: Was bedeutet die neue NGT-Verordnung für Sachsens Landwirtschaft?

Die Landwirtschaft steht vor großen Herausforderungen. Längere Trockenperioden, zunehmende Wetterextreme und ein steigender Druck durch Krankheiten und Schädlinge verlangen nach leistungsfähigen und widerstandsfähigen Kulturpflanzen. Gleichzeitig sollen Pflanzenschutzmittel und andere Betriebsmittel möglichst effizient eingesetzt werden.

Neue Genomische Techniken können die Pflanzenzüchtung dabei unterstützen, schneller auf diese Anforderungen zu reagieren. So könnten beispielsweise Sorten entwickelt werden, die Trockenheit besser vertragen, Krankheiten widerstandsfähiger begegnen oder Nährstoffe effizienter nutzen. Dadurch können Ertragsrisiken reduziert und Ressourcen geschont werden.

Für die Landwirtschaft ist dabei entscheidend, dass neue Sorten sicher, praktikabel und wirtschaftlich nutzbar sind. Mit der nun beschlossenen Differenzierung zwischen verschiedenen Kategorien von NGT-Pflanzen schafft die Europäische Union aus Sicht vieler Landwirte und Züchter mehr Rechtssicherheit für Forschung und Innovation.

Gleichzeitig bleibt die Frage der Patentierung von zentraler Bedeutung. Der Deutsche Bauernverband fordert, dass neue Züchtungsmethoden nicht zu einer stärkeren Abhängigkeit von einzelnen Saatgutunternehmen führen dürfen. Innovationen müssen den landwirtschaftlichen Betrieben zugutekommen und die Vielfalt im Züchtungswesen erhalten bleiben.

Die neue Verordnung allein wird die Herausforderungen der Landwirtschaft nicht lösen. Sie kann jedoch dazu beitragen, den Züchtern ein weiteres Instrument an die Hand zu geben, um Sorten für die Anforderungen der Zukunft zu entwickeln.

Ansprechpartner
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Andreas Jahnel

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