Für den Berufsstand der Landwirte in Sachsen ist es ein Erfolg auf ganzer Linie: Das Oberverwaltungsgericht Bautzen (OVG Bautzen) hat mit seinem Beschluss am 29. Juni 2026 die aktuelle sächsische Düngerechtsverordnung vom 15. November 2022 für unwirksam erklärt. Explizit geht es um § 1 der Verordnung – die Ausweisung der sogenannten roten Gebiete. Zudem wurde das Verfahren gegen die zuvor geltende sächsische Düngerechtsverordnung vom 30. Dezember 2020 eingestellt. Nach einem seit Jahren schwelenden Rechtsstreit besteht mit diesen beiden Urteilen nun Rechtssicherheit: Im Freistaat Sachsen existieren derzeit keine roten Gebiete. Damit werden die Rechte der betroffenen landwirtschaftlichen Betriebe nachhaltig gestärkt.
Für landwirtschaftliche Flächen, die als sogenannte rote Gebiete eingestuft waren, galten verschärfte Düngeregeln, da Gülle und andere stickstoffhaltige Dünger als Hauptgrund für zu hohe Nitratbelastungen im Grundwasser angesehen werden. Zu den Maßnahmen gehörten unter anderem eine pauschale Reduzierung der bedarfsgerechten Stickstoffdüngung um 20 Prozent sowie das Verbot der Stickstoffdüngung von Sommerkulturen. Mit den Urteilen des Oberverwaltungsgerichts Bautzen gelten diese Zusatzauflagen in Sachsen nun nicht mehr. Für die landwirtschaftlichen Betriebe bedeutet dies eine unmittelbare Entlastung. Sie werden nicht mehr kontrolliert und sanktioniert.
„Dieser Erfolg ist auch ein Beweis dafür, dass es sich lohnt, für seine Rechte einzutreten – auch wenn es ein langer Weg ist. Er ist das Ergebnis des gemeinsamen und konsequenten Einsatzes der gesamten Klagegemeinschaft. Damit setzt dieses Urteil ein deutliches Signal für die Wahrung rechtsstaatlicher Grundsätze und die Rechte der sächsischen Landwirtschaft“, sagt Torsten Krawczyk, Präsident des Sächsischen Landesbauernverbandes e.V.
„Unsere gute fachliche Düngepraxis hat gesiegt. Die sächsischen Landwirte haben sich geschlossen gegen eine rechtswidrige staatliche Regulierung gewehrt. Gemeinsam sind wir stark!“, sagt Georg Stiegler vom Verein Land schafft Verbindung Sachsen.
„Jetzt erwarten wir, dass sich Freistaat und Bund in Brüssel für eine Neuverhandlung einsetzen. Es kann nicht sein, dass nach dieser schallenden Niederlage die gleichen roten Gebiete in neuem Gewand von Bundes- und Staatsregierung verordnet werden. Wir brauchen eine neue Grundlage in Brüssel. Die Zeitenwende muss auch bei Düngung und Ernährungssicherheit deutlich werden“, sagt Prof. Dr. Justus Eberl vom Familienbetriebe Land und Forst Sachsen und Thüringen e.V.
Geklagt hatten landwirtschaftliche Betriebe einer Klagegemeinschaft, hinter der der Sächsische Landesbauernverband e.V. (SLB), der Familienbetriebe Land und Forst Sachsen und Thüringen e.V. (FabLF) sowie Land schafft Verbindung Sachsen e.V. (LSV) stehen. Auch bei der Kostenentscheidung hat sich die Klagegemeinschaft durchgesetzt. Der Freistaat Sachsen trägt die Verfahrenskosten.
Bereits im Februar 2026 hatte das Sächsische Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie (LfULG) den Vollzug der zusätzlichen düngerechtlichen Auflagen in den roten Gebieten ausgesetzt. Diese Entscheidung basierte damals auf einem Erlass des Sächsischen Staatsministeriums für Umwelt und Landwirtschaft (SMUL). Grund hierfür war ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts in Leipzig. Das hatte die bayerische Landesdüngeverordnung für unwirksam erklärt, da Paragraf 13a Absatz 1 der Düngeverordnung des Bundes rechtswidrig war. Dieser sah vor, dass die Bundesländer die Gebietsausweisung aufgrund der Kriterien der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift Gebietsausweisung (AVV GeA) vornehmen sollten. Für Eingriffe in das Grundrecht auf Eigentum und die Berufsfreiheit ist jedoch selbst ein Gesetz oder eine Verordnung erforderlich.
Stand Ende 2022 waren nach Angaben des Sächsischen Staatsministeriums für Umwelt- und Landwirtschaft im Freistaat insgesamt 185.000 Hektar landwirtschaftliche Nutzfläche als rote Gebiete ausgewiesen – 157.842 Hektar Ackerland, 24.512 Hektar Grünland und 2.690 Hektar etwa für Obst- und Dauerkulturen, Rebflächen sowie Teich- und Schilfflächen. Grund dafür war die novellierte sächsische Düngerechtsverordnung vom 15. November 2022. Zuvor waren mit 130.600 Hektar deutlich weniger Landwirte betroffen.
Nach diesem richtungsweisenden Erfolg bleibt die gesetzgeberische Entwicklung auf Bundesebene abzuwarten. Zur Zukunft der Düngeverordnung besteht derzeit noch keine abschließende Klarheit. Aufgrund europarechtlicher Vorgaben ist jedoch davon auszugehen, dass der Gesetzgeber neue Regelungen treffen wird, um seinen Verpflichtungen nachzukommen. Die berufsständischen Verbände werden sich dabei sowohl auf Bundes- als auch auf europäischer Ebene intensiv einbringen, um sicherzustellen, dass Praktikabilität und Verursachergerechtigkeit neben dem Ziel des Grundwasserschutzes an oberster Stelle stehen.
(Das ist eine gemeinsame Pressemitteilung von Sächsischer Landesbauernverband e.V., Familienbetriebe Land und Forst Sachsen und Thüringen e.V. und Land schafft Verbindung Sachsen e.V.)
