Ferkelaufzüchter haben wieder die Möglichkeit, an der Initiative Tierwohl (ITW) teilzunehmen. Die Betriebe können sich im Zeitraum vom 2. Mai bis zum 30. Mai für die ITW bei einem zugelassenen Bündler anmelden.
Der frühestmögliche Umsetzungszeitpunkt ist der 1. Juli 2024 und der spätestmögliche Umsetzungszeitpunkt ist der 30. September 2024. Die Laufzeit der Betriebe ist unbegrenzt, die Budgetzusicherung aus dem Ferkelfonds gibt es bis zum 31. Dezember 2024.
Für die Zulassung in der ITW muss zunächst eine Budgetprüfung stattfinden. Diese wird im Juni 2024 durchgeführt. Sollte es zu einer Überzeichnung des Budgets kommen, entscheidet ein Losverfahren. Die Rückmeldung zur Teilnahme erhalten Sie bis Ende Juni 2024. Neu teilnehmende Betriebe nehmen als „nämliche Ferkelaufzüchter“ an der ITW teil, d.h. Voraussetzung für die Auszahlung des Tierwohlentgeltes ist die Lieferung der Ferkel an einen ITW-Mäster. Ferkelaufzuchtbetriebe sollten deshalb bereits frühzeitig und vor der Teilnahme an der ITW auf ihre Abnehmer zugehen müssen, um diese Voraussetzung erfüllen zu können. Dieser Schritt trägt dazu bei, die Kette zwischen der Mast und der Ferkelerzeugung zu schließen. Perspektivisch soll die Nämlichkeit ab der Geburt gewährleistet werden und die Finanzierung durchgängig über den Markt erfolgen.
Die Ferkelaufzüchter erhalten ein Tierwohlentgelt von 4,00 Ero je aufgezogenem Ferkel (inkl. der Preisempfehlung für Ferkelerzeuger), das nachweislich an einen ITW-Mäster vermarktet wurde. Dementsprechend dürfen auch nur diese Ferkel in der Datenbank gemeldet werden. Eine Andienungspflicht an einen ITW-Mäster besteht nicht. Die rechtmäßige Auszahlung des Entgelts für Ferkel, die an einen ITW-Mäster vermarktet werden, wird im Audit anhand des Kriteriums „Vermarktung an ITW-Mäster“ überprüft.
Der Sächsische Landesbauernverband begleitet schweinehaltende Betriebe bereits seit 2015 als Bündler. Weitere Informationen erhalten Sie direkt in unserem Fachreferat.