Das Bundeskabinett hat am 10. September 2025 dem Entwurf zur Wiedereinsetzung der bis 2024 geltenden Agrardiesel-Regelung zugestimmt. Damit wird die Steuerentlastung für Betriebe der Land- und Forstwirtschaft ab dem 1. Januar 2026 (Antragsjahr 2027) vollständig wiedereingeführt.
Ziel der Maßnahme ist es, die Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Landwirtschaft zu sichern und den Betrieben in einem von starken Preisschwankungen geprägten Marktumfeld mehr finanzielle Planungssicherheit zu bieten.
Die Konditionen bleiben unverändert: Die Rückerstattung beträgt weiterhin 21,48 Cent pro Liter Diesel. Antragsberechtigt sind wie bisher alle Betriebe der Land- und Forstwirtschaft. Die Anträge sind beim zuständigen Hauptzollamt einzureichen.
Joachim Rukwied, Präsident des Deutschen Bauernverbandes, begrüßt die Entscheidung ausdrücklich: „Wir sind alle gemeinsam mit Traktoren auf die Straße gegangen und haben deutlich gemacht, dass diese Kürzungen im Etat für die Landwirtschaft nicht hinnehmbar waren. Unsere Branche braucht Entlastungen statt Kürzungen. Wer hochwertige Lebensmittel aus Deutschland haben will, muss die Landwirtschaft in ihrer Wettbewerbsfähigkeit stärken.“
Ein besonderer Dank gilt allen Landwirtinnen und Landwirten, die sich während der Bauernproteste 2023/2024 mit großem Engagement und über Verbandsgrenzen hinweg an den zahlreichen Demonstrationen beteiligt haben. Dieses gemeinsame und kraftvolle Zeichen hat maßgeblich dazu beigetragen, die Rücknahme der Kürzungspläne zu erreichen.
Der Sächsische Landesbauernverband sieht die Entscheidung als wichtigen Schritt für die Zukunftsfähigkeit der heimischen Landwirtschaft.