Der Sächsische Landesbauernverband e. V. (SLB) begrüßt die vom Sächsischen Landtag beschlossene Änderung des Jagd- und Naturschutzrechts. Mit der Überführung der Möglichkeiten des seit April geltenden Bundesjagdgesetzes in das sächsische Landesrecht wird aus Sicht des Berufsstandes eine wichtige Grundlage für ein praxistaugliches und populationsbezogenes Wolfsmanagement geschaffen.
„Mit dem heutigen Beschluss wird ein wichtiger Schritt hin zu mehr Handlungsfähigkeit gemacht. Für unsere Weidetierhalter zählt jetzt vor allem, dass aus den neuen gesetzlichen Möglichkeiten auch tatsächlich praktikable Lösungen werden. Wer Weidetierhaltung in Sachsen erhalten will, muss den Schutz der Tiere, die wirtschaftliche Situation der Betriebe und die Entwicklung der Wolfspopulation gemeinsam betrachten“, erklärt Gunther Zschommler, Vizepräsident des Sächsischen Landesbauernverbandes.
Der SLB hatte sich bereits für die im Frühjahr erfolgte die Aufnahme des Wolfs in das Bundesjagdgesetz ausgesprochen. Damit sei eine notwendige rechtliche Grundlage geschaffen worden, um den Umgang mit dem Wolf stärker an den tatsächlichen Verhältnissen vor Ort auszurichten. Allein 2025 wurden in Sachsen nach Angaben des SLB 431 Nutztiere, insbesondere Schafe und Ziegen, durch Wölfe gerissen.
Mit dem nun verabschiedeten Gesetz werden die Zuständigkeiten im Wolfsmanagement neu geordnet und die Grundlage für einen revierübergreifenden Managementplan geschaffen. Der SLB begrüßt insbesondere, dass der Schadensausgleich bei Nutztierrissen durch den Wolf nun gesetzlich im Sächsischen Jagdrecht verankert ist. Damit wird ein wichtiger Schritt für mehr Verlässlichkeit und Planungssicherheit für die Weidetierhalter gemacht. Jetzt kommt es darauf an, die dafür notwendigen Haushaltsmittel auch in ausreichender Höhe bereitzustellen, damit die betroffenen Betriebe ihre Ansprüche verlässlich und umfassend geltend machen können.
„Schadensausgleich ist wichtig, aber er kann die Probleme der Weidetierhalter nicht allein lösen. Es geht um mehr als um die Entschädigung eines gerissenen Tieres. Es geht um zusätzlichen Arbeitsaufwand, Investitionen in den Herdenschutz, die psychische Belastung und letztlich um die Frage, ob Weidetierhaltung unter diesen Bedingungen dauerhaft noch wirtschaftlich betrieben werden kann“, so Zschommler.
Der SLB sieht deshalb insbesondere die nun anstehende Erstellung des landesweiten Wolfsmanagementplans als entscheidend an. Bereits im März hatte der Verband eine unverzügliche Erstellung der Managementpläne gefordert. Dabei müsse das Management praxisnah und populationsbezogen ausgestaltet werden. Herdenschutz bleibt eine wichtige Säule. Gleichzeitig müsse es möglich sein, Wolfsbestände dort zu regulieren, wo dies aufgrund der Bestandsentwicklung und der Konfliktlage erforderlich sei.
„Wir brauchen jetzt keine weiteren jahrelangen Grundsatzdebatten, sondern einen verlässlichen Rahmen für die Praxis. Daher arbeiten bereits jetzt Jäger, Weidetierhalter, Flächenbewirtschafter, Naturschutz und Verwaltung gemeinsam an einem umsetzbaren Managementplan. Sachsen hat mit dem Landtagsbeschluss dafür einen wichtigen Schritt gemacht – nun kommt es auf die zügige Umsetzung an“, betont Zschommler.
Der SLB begrüßt ausdrücklich, dass sich die Verbände der Weidetierhalter und Flächenbewirtschafter aktiv in die Erarbeitung des Managementplans einbringen konnten. Die Erfahrungen derjenigen, die täglich mit ihren Tieren und den Folgen der Wolfspräsenz arbeiten, müssen dabei angemessen berücksichtigt werden.
Für den Sächsischen Landesbauernverband steht fest: Der Wolf ist Teil der sächsischen Kulturlandschaft. Ebenso muss aber die Weidetierhaltung eine Zukunft haben. Ein wirksames Wolfsmanagement muss deshalb einen Ausgleich zwischen Artenschutz, dem Schutz von Nutztieren und einer wirtschaftlich tragfähigen Landwirtschaft schaffen.
Der SLB wird die weitere Ausgestaltung des sächsischen Wolfsmanagements konstruktiv begleiten und sich dafür einsetzen, dass die neuen rechtlichen Möglichkeiten zügig, rechtssicher und praxistauglich umgesetzt werden.

