Mitglieder des SLB können selbstständig Einträge verfassen und Ihre Einträge bearbeiten.
Die Anzeige wird durch Sie als Anbieter oder Nachfrager per Mausklick eingestellt. Nach Prüfung durch den SLB wird die Anzeige aktiviert.
Sollte sich Ihr Angebot durch Kauf/Verkauf erledigt haben oder eine Angabe fehlerhaft eingetragen worden sein, bitten wir um die selbstständige Löschung.
Der SLB e. V. übernimmt für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben von Anfragern/Anbietern keine Haftung und keine Gewähr.
Es gelten die folgenden Nutzungsbedingungen des SLB e. V. für die Anwendung der Futtermittelbörse.
1. Geltungsbereich
(1) Diese AGB gelten für sämtliche zwischen dem Sächsischen Landesbauernverband e. V. (SLB e. V.) und dem Benutzer der vom SLB eingerichteten Futtermittelbörse (nachfolgend „Nutzer“) im Rahmen der Nutzung dieser Futtermittelbörse (nachfolgend jeweils „Börse“ genannt) entstehenden Rechtsverhältnisse.
2. Leistungen des SLB, Einschränkung von Nutzungsmöglichkeiten
(1) In der vom SLB betriebenen Börse werden Angebote und Gesuche über Futtermittel zur Verfütterung an Tiere gespeichert.
Das Angebot, in der Börse Futtermittelangebote oder Futtermittelgesuche einzustellen, richtet sich ausschließlich an Landwirte, die Mitglied des SLB sind.
(2) Der SLB gewährt den Nutzern nach Maßgabe dieser Nutzungssbedingungen den Zugriff zur Börse um dort
a) nach Futtermittelangeboten sowie nach Futtermittelgesuchen zu recherchieren oder
b) selbst Futtermittelangebote oder Futtermittelgesuche einzustellen.
(3) Der SLB ist lediglich Betreiber der Futtermittelbörse. Er bietet selbst weder Futtermittel an noch vermittelt, vermakelt oder kommissioniert er Futtermittel. Der SLB übernimmt für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben von Futtermittelnachfragern/-anbietern keine Haftung und keine Gewähr.
3. Einschränkung von Nutzungsmöglichkeiten
(1) Die Ermöglichung des Zugriffs bzw. des Einstellens von Inhalten liegt im Ermessen des SLB. Ein Rechtsanspruch des Nutzers auf Leistungen des SLB im Hinblick auf die Börse besteht nicht.
(2) Durch die Wartung können Nutzungsmöglichkeiten und/oder der Zugang zum Dienst vorübergehend eingeschränkt oder unterbrochen werden.
(3) Der SLB kann die Börse jederzeit wieder einstellen. Er hat dies den Nutzern jedoch mit einer Frist von 14 Tagen auf der Homepage der FuttermittelBörse anzukündigen; dieser Frist bedarf es nicht, wenn die Einstellung aufgrund einer behördlichen oder gerichtlichen Anordnung erfolgt.
4. Einstellung von Inhalten in die Börse
(1) Die Einstellung von Futtermittelangeboten oder Futtermittelgesuchen in die Börse setzt die Mitgliedschaft im SLB e.V. voraus.
(2) Für die Anmeldung zur Börse ist ein Benutzerprofil nötig. Der Nutzer hat sich mit seiner Mitgliedsnummer und seinem Passwort anzumelden.
5. Vertragliche Beziehungen
(1) Mit der Einstellung von Futtermittelangeboten in die Börse gibt der Nutzer gegenüber dem SLB e.V. ein Angebot zum Abschluss einer unentgeltlichen Vereinbarung über die zeitlich begrenzte Aufnahme und Bereitstellung des Angebotes bzw. Gesuches in der Börse ab.
Die Annahme des Angebots kann im Wege der konkludenten Vertragsannahme erfolgen, ohne dass eine ausdrückliche Vertragsangebotsannahme durch den SLB e.V. zu erklären ist.
(2) Absatz 1 gilt Für die Einstellung von Futtermittelgesuchen entsprechend.
(3) Der SLB ist jederzeit berechtigt, die Einstellung von Angeboten bzw. Gesuchen ohne Angabe von Gründen zu verweigern, die Verfügbarkeit von Angeboten bzw. Gesuchen in der Börse räumlich und zeitlich sowie der Anzahl nach zu begrenzen sowie Inhalte aus der Börse zu löschen oder die Weiterleitung von Inhalten zu verhindern, wenn diese nach Meinung des SLB nicht der Wahrheit entsprechen, gegen gesetzliche Bestimmungen verstoßen oder Rechte Dritter verletzen oder in sonstiger Weise sittenwidrig, rechtswidrig oder diskriminierend sind. Macht der SLB von vorstehendem Recht Gebrauch, kann der Nutzer hieraus keine Ansprüche ableiten.
(4) Angebote und Gesuche werden frühestens nach 14 Tagen wieder entfernt.
6. Anforderungen und Verantwortlichkeit an Angebote und Gesuche
(1) Der Nutzer hat insbesondere daFür einzustehen, dass die von ihm eingestellten Futtermittelangebote und Futtermittelgesuche der Wahrheit entsprechen und keine Rechte Dritter verletzen, nicht gegen gesetzliche Bestimmungen verstoßen und auch nicht in sonstiger Weise sittenwidrig, rechtswidrig oder diskriminierend sind.
(2) Der Nutzer ist Für die von ihm eingestellten Angebote bzw. Gesuche selbst verantwortlich. Der SLB e.V. ist nicht zur Prüfung verpflichtet, ob ein eingestelltes Angebot bzw. Gesuch der Wahrheit entspricht oder Rechte Dritter verletzt oder gegen rechtliche Bestimmungen verstößt oder in sonstiger Weise sittenwidrig, rechtswidrig oder diskriminierend ist.
(3) Der Nutzer stellt den SLB e.V. von allen Ansprüchen Dritter im Zusammenhang mit den von ihm in die Börse eingestellten Inhalten frei.
7.Gewährleistung
(1) Der SLB e.V. ist weder Partei noch Vertreter einer Partei oder Vermittler der zwischen Nutzern gegebenenfalls abgeschlossenen Geschäfte. Er übernimmt keinerlei Verantwortung Für die Vertragsanbahnung, den Vertragsabschluss und die Vertragsdurchführung.
(2) Der SLB e.V. übernimmt insbesondere keine Gewähr Für die Richtigkeit und Vollständigkeit der von Nutzern eingestellten Angebote und Gesuche sowie der sonstigen gemachten Angaben und abgegebenen Erklärungen sowie die Identität und Integrität der Nutzer.
(3) Die in die Börse eingestellten Inhalte sind Für den SLB e.V. fremde Inhalte i.S.v. §5 Absatz 2 Teledienstgesetz (TDG). Die rechtliche Verantwortung Für diese Inhalte liegt demgemäß bei derjenigen Person, welche die Inhalte in die Börse eingestellt hat.
8. Rechte
(1) Der SLB ist Rechtsinhaber an den Inhalten der Website und der Börse.
(2) Die Verlinkung, Integration oder sonstige Verknüpfung der Börse oder einzelner Elemente der Börse mit anderen Börsen ist unzulässig.
9. Datenschutz
Mit Nutzung der FuttermittelBörse erklärt der Nutzer, dass er
(a) die Datenschutzerklärungzur Kenntnis genommen hat und
(b) sich den Bestimmungen der Datenschutzerklärungunterwirft.
10. Schlussbestimmungen
(1) Nebenabreden, Änderungen oder Ergänzungen zu diesem Vertrag bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Auch die Aufhebung des Schriftformerfordernisses bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
(2) Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, so wird die Gültigkeit des Vertrags insgesamt hiervon nicht berührt.
(3) Gerichtsstand ist Dresden.