31.03.2020

PM: Bauernpräsident Torsten Krawczyk begrüßt die Rücknahme des Wochenmarktverbots in Sachsen

Mobile Verkaufsstände unter freiem Himmel und in Markthallen, die dem Verkauf von Lebensmitteln, selbst erzeugten Gartenbau- und Baumschulerzeugnissen sowie Tierbedarf dienen, dürfen ab Mittwoch (1. April 2020) in Sachsen wieder öffnen. Darauf verständigte sich nach Intervention durch den Sächsischen Landesbauernverband e. V. (SLB) gegenüber Staatsministerin für Soziales, Petra Köpping, seit 26. März 2020, die Landesregierung. Im Schreiben an das Ministerium erklärte Krawczyk: "Für unsere an Wochenmärkten teilnehmenden Mitgliedsbetriebe stellt sich zu Recht die Frage, inwieweit der Besuch eines Wochenmarktes größere Risiken der Ansteckung mit dem Corona-Virus birgt? Auch hier können zweifelsfrei die Desinfektionsregeln eingehalten und die Abstandsvorgaben zwischen den Kunden sogar günstiger (größer) gestaltet werden. […] Zudem stellen gerade die Wochenmärkte im ländlichen Raum für viele Menschen ein unverzichtbares Angebot der Versorgung mit Lebensmitteln dar, welches ohnehin zu gewährleisten ist. In der weiteren Folge drohen Lebensmittel regionaler Versorger zu verderben, wenn diese nicht verkauft werden können." Sachsen war das einzige Bundesland, welches Wochenmärkte seit Mitte letzter Woche verboten hatte.

"Mit dieser Rücknahme des Wochenmarktverbots in Sachsen wird unseren regionalen Produzenten und Direktvermarktern der Verkauf an die Bevölkerung außerhalb ihrer Höfe wieder erlaubt. Zudem wird damit gewährleistet, dass die produzierten Lebensmittel und anderen land- und gartenbaulichen Produkte wieder einen Abnehmer finden und nicht dem Verderb ausgesetzt sind", so Krawczyk.

Unsere Direktvermarkter in Sachsen leisten einen wertvollen Beitrag zur Sicherung der Lebensmittelversorgung unserer Bevölkerung. Wir als Sächsischer Landesbauernverband e. V. geben dazu seit zwei Jahren mit der Broschüre "So schmeckt Sachsen" einen attraktiven Katalog der meisten Direktvermarkter in Sachsen heraus. Dieser Katalog ist ein wertvoller Ratgeber und Wegweiser für alle Verbraucher in Sachsen und deren Gäste. Unverändert gilt der Verkauf ab Hof auch für Obst-, Wein- und Gartenbaubetriebe.

An den mobilen Verkaufsständen gilt nach wie vor, was derzeit überall Maßgabe des Infektionsschutzes ist: Mindestens zwei Meter Abstand halten und genauestens auf Hygiene achten!



Hintergrund:
Der Sächsische Landesbauernverband e. V. schickte gemeinsam mit dem Sächsischen Landesfischereiverband e. V. einen Brief an Staatsministerin Petra Köpping, in dem sie forderten, die Schließung der Wochenmärkte in Sachsen aufzuheben.

Als Reaktion auf dieses Schreiben schickte das Bundesministerium eine Leitlinie "Unternehmen der KRITIS Ernährung / Ernährungsunternehmen)" zur Klarstellung. Dort sind namentlich Wochenmärkte als Bestandteil der kritischen Infrastruktur ausgewiesen:

1. Groß- und Einzelhandel:
- Lebensmitteleinzelhandelsgeschäfte
- Drogeriemärkte
- Bäckereien, Fleischereien, Fischgeschäfte, Obst und Gemüsegeschäfte, Getränkemärkte, sonstige Lebensmittelspezialitätengeschäfte
- Wochenmärkte, landwirtschaftliche Direktvermarkter
- Abhol- und Lieferdienste für den Bereich Lebensmittel
- Regional- und Zwischenläger, Großhandelsbetriebe, Logistikzentren
- Agrargenossenschaften (Bezug- und Absatz)
- Landhandel, sonstiger Erfassungshandel und Handel von Saat- und Pflanzgut, Düngemitteln, Pflanzenschutzmitteln und Futtermitteln

Weitere Unternehmen sind:
2. Herstellung sowie Be- und Verarbeitung
3. Primärproduktion und unterstützende Dienstleistungen


Pressekontakt:
Manfred Uhlemann
Telefon: 0351 262536-13
Mobil: 0172 3690560
E-Mail: manfred.uhlemann@slb-dresden.de

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