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29.10.2025

Bundesverwaltungsgericht bestätigt Kritik an Roten Gebieten

Sächsischer Landesbauernverband begrüßt das Urteil und setzt sich für rechtliche Sicherheit ein

Das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) mit Urteil vom 23. Oktober 2025 die Ausweisung der sogenannten Roten Gebiete in Bayern für unwirksam erklärt. Für den Sächsischen Landesbauernverband e.V. (SLB) ist dies ein richtungsweisendes Urteil, das die seit Jahren geäußerte Kritik der Landwirte an der Düngeverordnung bestätigt.

„Wir begrüßen dieses Urteil ausdrücklich und setzen uns als berufsständische Interessenvertretung der sächsischen Landwirte alles daran, für unsere Betriebe rechtliche Sicherheit herzustellen. Hierzu findet aktuell eine umfassende rechtliche Prüfung der Entscheidung und ihrer Auswirkungen auf die Rechtslage in Sachsen statt,“ so SLB-Präsident Torsten Krawczyk.

Seit vielen Jahren ist der SLB aktiv am Geschehen beteiligt: Pressearbeit und -konferenzen, Stellungnahmen, intensive Facharbeit sowie das gemeinsame Klageverfahren mit weiteren Verbänden sind Ausdruck unseres kontinuierlichen Einsatzes für landwirtschaftsgerechte Regelungen.

Auch der Deutsche Bauernverband (DBV) sieht das Urteil als Bestätigung der Kritikpunkte der Landwirte. DBV-Präsident Joachim Rukwied betont: „Das Bundesverwaltungsgericht hat die Ausweisung der sogenannten Roten Gebiete in Bayern für unwirksam erklärt und damit zentrale Kritikpunkte aus der Landwirtschaft bestätigt. Seit Jahren bemängeln wir gemeinsam mit unseren Landesbauernverbänden die Messstellennetze sowie die fachliche Grundlage der Ausweisung der Roten Gebiete.“

Für den SLB bleibt klar: „Wir werden unsere Mitglieder in Sachsen weiterhin mit aktuellen Informationen versorgen und sie kompetent auf dem Weg zu mehr Rechtssicherheit und praktikablen Lösungen nicht nur begleiten, sondern ihn gemeinsam mit ihnen gehen, um den landwirtschaftlichen Alltag zu sichern,“ betont Krawczyk schließlich.

Das vollständige Rundschreiben RS 58/2025 lesen Sie im Exklusiv-Bereich für Mitglieder des SLB.

Ansprechpartner
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Diana Henke

Hauptgeschäftsführerin
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